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Der TagGericht stellt Teil des Mietendeckels in Frage

31.07.2020, 19:41 Uhr

Das Berliner Landgericht hat einen Teil des umstrittenen Mietendeckels in der Hauptstadt in Frage gestellt. In einem Urteil stufte das Gericht das bundesweit bisher einmalige Gesetz mit staatlichen Obergrenzen für Mieten zwar als verfassungsgemäß ein. Allerdings könnten diese Grenzen nicht rückwirkend seit 18. Juni 2019, sondern erst seit Inkrafttreten des Mietendeckelgesetzes am 23. Februar 2020 gelten, so die Richter. Mieterhöhungen über die Obergrenzen hinaus wären demnach erst ab März 2020 verboten.

Der im Gesetz enthaltene Stichtag im Vorjahr stelle zwar einen materiell maßgeblichen Bezugspunkt für die Ermittlung der absolut zulässigen Miethöhe dar, so das Gericht. Das ändere aber nichts daran, dass das gesetzliche Verbot höherer Mieten am 18. Juni 2019 noch nicht existiert habe.