Der Tag

Der Tag Gutachten ergibt: Kein technischer Fehler im Freizeitpark Klotten

Die Achterbahn im Freizeitpark Klotten an der Mosel war einem TÜV-Gutachten zufolge zum Zeitpunkt des tödlichen Unfalls im August sicherheitstechnisch in Ordnung. Die Prüfung habe ergeben, dass das Rückhaltesystem mit den Bügeln zur Sicherung der Fahrgäste den Anforderungen zum Zeitpunkt der Genehmigung der Anlage entsprochen habe und somit normkonform gewesen sei, teilte die Kreisverwaltung Cochen-Zell mit. Am 6. August war eine Frau aus dem saarländischen St. Wendel aus der fahrenden Achterbahn gestürzt und ums Leben gekommen. Um jedoch einen Betrieb nach dem heutigen Stand der Technik zu gewährleisten, habe die TÜV Rheinland Industrie Service GmbH eine Nachrüstung empfohlen, teilte der Kreis weiter mit.

Diese sei nun angeordnet worden: Erst nach der Umsetzung und einer positiven Abnahme dürfe die Achterbahn wieder fahren. Die Nachrüstung sehe ein elektronisches Rückhaltesystem vor, sagte der Sprecher der Kreisverwaltung. Derzeit sei es so, dass die Bügel von den Gästen heruntergedrückt und von Mitarbeitern kontrolliert würden. Bei dem elektronischen System könne die Achterbahn nicht losfahren, wenn die Bügel nicht eingerastet seien. Bei der Staatsanwaltschaft Koblenz läuft noch ein Todesermittlungsverfahren. Der Anfangsverdacht einer Straftat hatte sich laut Staatsanwaltschaft nach früheren Angaben nicht ergeben.

Quelle: ntv.de

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