Der Tag
Der TagJobcenter muss für Brillenreparatur aufkommen
25.10.2017, 17:55 Uhr
Damit der Durchblick keine Frage des Einkommens ist: Jobcenter müssen Arbeitslosen die Reparatur einer Brille bezahlen. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.
Ein Arbeitsloser aus Niedersachsen hatte 2014 ein kaputtes Brillenglas ersetzen lassen. Die Kosten in Höhe von 110 Euro forderte er vom Jobcenter zurück.
Das BSG entschied, dass Jobcenter grundsätzlich für die Reparatur einer Brille einstehen müssen. Es handle sich um einen "Sonderbedarf".
Allerdings muss das Jobcenter hier nur 66 Euro bezahlen, denn die Gläser der Brille waren entspiegelt - darin sah das Gericht keine medizinische Relevanz.