Der Tag

Der TagJobcenter muss für Brillenreparatur aufkommen

25.10.2017, 17:55 Uhr

Damit der Durchblick keine Frage des Einkommens ist: Jobcenter müssen Arbeitslosen die Reparatur einer Brille bezahlen. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.

  • Ein Arbeitsloser aus Niedersachsen hatte 2014 ein kaputtes Brillenglas ersetzen lassen. Die Kosten in Höhe von 110 Euro forderte er vom Jobcenter zurück.

  • Das BSG entschied, dass Jobcenter grundsätzlich für die Reparatur einer Brille einstehen müssen. Es handle sich um einen "Sonderbedarf".

  • Allerdings muss das Jobcenter hier nur 66 Euro bezahlen, denn die Gläser der Brille waren entspiegelt - darin sah das Gericht keine medizinische Relevanz.