Der TagKabinett beschließt Strafverschärfung bei Vergewaltigung mit K.-o.-Tropfen
Wer unter Einsatz sogenannter K.-o.-Tropfen eine Vergewaltigung oder einen Raub begeht, soll künftig mit mindestens fünf Jahren Haft bestraft werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett auf Vorschlag von Justizministerin Stefanie Hubig beschloss. Mit der Strafverschärfung soll demnach der besonderen Gefährlichkeit Rechnung getragen werden, die von den Substanzen ausgeht. Weitergehende Schritte forderte derweil der Deutsche Richterbund.
"Vergewaltigungen unter Einsatz von K.-o.-Tropfen sind besonders hinterhältig und gefährlich", führt Hubig aus. "Die Täter mischen ihren Opfern heimlich Substanzen unter, um sie gezielt wehrlos zu machen. Tatorte sind Bars und Clubs - aber auch das eigene Zuhause. Die Betroffenen haben oft keine Chance, den Übergriff zu bemerken und abzuwehren."
Hubig sprach von "sexueller Gewalt in einer besonders schlimmen Form - und sie trifft vor allem Frauen". Dabei sei das Dunkelfeld groß. In einer Dunkelfeld-Studie des Bundeskriminalamts hätten fünf Prozent angegeben, schon einmal Opfer von K.-o.-Tropfen geworden zu sein. Besonders betroffen waren der SPD-Politikerin zufolge Frauen.