"Besonders hinterhältig"Bundesregierung will strengere Strafen für Vergewaltigung mit K.-o.-Tropfen

Wer sogenannte K.-o.-Tropfen für einen Raub oder eine Vergewaltigung einsetzt, soll künftig härter bestraft werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Kabinett beschlossen hat. Der Deutsche Richterbund begrüßt die Pläne, fordert aber weitergehende Schritte.
Wer unter Einsatz sogenannter K.-o.-Tropfen eine Vergewaltigung oder einen Raub begeht, soll künftig mit mindestens fünf Jahren Haft bestraft werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett auf Vorschlag von Justizministerin Stefanie Hubig beschloss. Mit der Strafverschärfung soll demnach der besonderen Gefährlichkeit Rechnung getragen werden, die von den Substanzen ausgeht. Weitergehende Schritte forderte derweil der Deutsche Richterbund.
"Vergewaltigungen unter Einsatz von K.-o.-Tropfen sind besonders hinterhältig und gefährlich", erklärte Hubig. "Die Täter mischen ihren Opfern heimlich Substanzen unter, um sie gezielt wehrlos zu machen. Tatorte sind Bars und Clubs - aber auch das eigene Zuhause. Die Betroffenen haben oft keine Chance, den Übergriff zu bemerken und abzuwehren."
Hubig sprach von "sexueller Gewalt in einer besonders schlimmen Form - und sie trifft vor allem Frauen". Dabei sei das Dunkelfeld groß. In einer Dunkelfeld-Studie des Bundeskriminalamts hätten fünf Prozent angegeben, schon einmal Opfer von K.-o.-Tropfen geworden zu sein. Besonders betroffen waren der SPD-Politikerin zufolge Frauen. Das Strafrecht müsse darauf eine harte Antwort geben. Die Strafverschärfung sei zudem Teil einer Gesamtstrategie zum besseren Schutz vor Gewalt, betonte die Ministerin. Insbesondere Frauen müssten besser vor Übergriffen geschützt werden.
Das heimliche Verabreichen von K.-o.-Tropfen bei einem Raub- oder Sexualdelikt kann bereits heute strafverschärfend berücksichtigt werden. Allerdings entschied der Bundesgerichtshof (BGH) 2024, dass die Substanzen nicht als "gefährliches Werkzeug" im Sinne des Strafgesetzbuches zu verstehen seien. Damit handelt es sich bei Fällen mit K.-o.-Tropfen nicht um eine besonders schwere Form des sexuellen Übergriffs oder Raubes, für den das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren vorsieht.
Stattdessen liegt die Mindeststrafe bei drei Jahren Haft. Mit dem Gesetzentwurf soll diese nun auf fünf Jahre erhöht werden. Dazu soll der Einsatz gefährlicher Mittel der Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs bei Raub- oder Sexualdelikten gleichgestellt werden. Mit dem Gesetzentwurf muss sich nun der Bundestag befassen.
Hubig zeigte sich zuversichtlich, dass die Strafverschärfung einen "Effekt" haben werde. Die Gerichte würden aktuell nicht immer den vollen Strafrahmen ausschöpfen und Höchststrafen eher in Ausnahmefällen verhängen, sagte sie in Berlin. Deshalb sei die höhere Mindeststrafe wichtig: Sie werde bei der Frage, zu wie hohen Strafen Täter verurteilt werden, eine Rolle spielen.
Der Deutsche Richterbund (DRB) begrüßte die höheren Strafen für den Einsatz von K.-o.-Tropfen. "Es ist dem Unrechtsgehalt angemessen, die Mindestfreiheitsstrafe für diese Fälle auf fünf Jahre heraufzusetzen", erklärte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn. Zugleich mahnte er: "Mit einer Strafverschärfung allein lässt sich der Schutz vor Sexual- und Gewaltdelikten aber kaum verbessern."
Es müsse in erster Linie bei der Strafverfolgung angesetzt werden. "Bei den vielfach unterbesetzten Staatsanwaltschaften ziehen sich auch Sexualstrafverfahren häufig zu lange hin", betonte Rebehn. Die Strafjustiz müsse schlagkräftiger aufgestellt werden, ansonsten blieben schärfere Gesetze "Symbolpolitik".
K.-o.-Tropfen sind sogenannte psychotrope Substanzen, die über das zentrale Nervensystem Einfluss auf die Psyche des Menschen nehmen. Verändert werden insbesondere Wahrnehmen, Denken, Fühlen und Handeln. Sie werden unter anderem für Sexualdelikte und Raubstraftaten missbraucht.