Der TagKaffee zu billig? Tchibo zieht gegen Aldi Süd vor Gericht

Wie günstig darf Kaffee sein? Diese Frage beschäftigt jetzt den 6. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Anlass ist eine Unterlassungsklage von Tchibo gegen Aldi Süd. Der Hamburger Kaffeeröster wirft dem Lebensmitteldiscounter vor, seit Ende 2023 regelmäßig Kaffees seiner Eigenmarke Barissimo unter den Herstellungskosten angeboten zu haben - und damit zu billig. Dies schade dem Wettbewerb und den Verbrauchern. Aldi Süd verstoße damit gegen das Gesetz. Tchibo will dem Konkurrenten verbieten lassen, den Kaffee zu derart niedrigen Preisen zu verkaufen.
Der Rechtsstreit geht damit in die zweite Runde. In erster Instanz war Tchibo gescheitert. Die Richter des Landgerichts Düsseldorf wiesen die Klage im Januar ab. Das Vorgehen von Aldi Süd sei kaufmännisch vertretbar, hieß es damals. Es liege keine Gefahr vor, dass der Wettbewerb beeinträchtigt werde. Auch sei keine Absicht erkennbar, andere Unternehmen vom Markt zu verdrängen. Tchibo ging daraufhin in Berufung.