Der TagKarlsruhe: Beamtengehälter in Berlin verfassungswidrig
Die Gehälter von Beamten im Land Berlin waren jahrelang zu niedrig und bis auf wenige Ausnahmen verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch. Betroffen sind alle Beamten der Besoldungsgruppe A, der die meisten angehören. Dazu gehören beispielsweise Polizisten und Lehrer. Das Land Berlin müsse bis zum 31. März 2027 die Beamtenbesoldung verfassungsgemäß regeln, hieß es in der Entscheidung. In dem Fall ging es um Gehälter, die zwischen 2008 und 2020 gezahlt wurden. In seinem Beschluss betont das Bundesverfassungsgericht nun drei Schritte für die gerichtliche Prüfung, ob die Besoldung das Grundgesetz verletzt:
Zunächst soll geprüft werden, ob die Mindestbesoldung eingehalten wird.
Im zweiten Schritt soll kontrolliert werden, ob die Besoldung an "die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards" angepasst sei.
Falls die ersten zwei Schritte einen Verstoß ergeben, müsse im dritten Schritt geprüft werden, ob dieser eventuell ausnahmsweise verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist. (Az. 2 BvL 21/17 u.a.)