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Der TagKein Handschlag für Frauen - Gericht erlaubt Entlassung

10.10.2019, 18:54 Uhr

Ein Zeit-Soldat weigert sich, Frauen die Hand zu geben – und wird dafür entlassen. Der Mann klagt dagegen und scheitert nun vor Gericht

  • Die Kündigung war rechtens, entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz. Was für den Ex-Soldaten Religionsausübung war, bewertete die Bundeswehr gänzlich anders: Sein Verhalten deute auf einen religiös motivierten Radikalisierungsprozess hin.

  • "Der Hinweis des Klägers auf mögliche andere Gründe für sein Verhalten gegenüber Frauen sei angesichts seiner konsequenten Hinwendung zum Islam als bloße Schutzbehauptung anzusehen", hieß es in einer Gerichtsmitteilung. Seine Einstellung widerspreche der grundgesetzlich angeordneten Gleichstellung von Mann und Frau.

  • Die Entlassung beruhe auch nicht auf der "Vorverurteilung von Personen muslimischen Glaubens", wie es der Kläger dem Gericht zufolge dargestellt hatte. Zwar gebe es keine Vorschrift, die einen Handschlag als Begrüßung vorschreibe, doch zeige sein Verhalten, dass der entlassene Soldat Kameradinnen nicht ausreichend respektiere.