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Der TagKlimaaktivistin muss für Polizeieinsatz am Berliner Flughafen mit aufkommen

03.04.2025, 12:05 Uhr

Eine Klimaaktivistin muss anteilig einen von ihr verursachten Polizeieinsatz am Flughafen Berlin-Brandenburg bezahlen. Ihre Klage gegen einen entsprechenden Gebührenbescheid der Bundespolizei wurde abgewiesen, wie das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte. Die Aktivistin war im Dezember 2022 durch ein zuvor in den Zaun geschnittenes Loch auf das Flughafengelände eingedrungen und hatte sich gemeinsam mit einem weiteren Menschen auf dem Rollfeld festgeklebt. Die Bundespolizei leitete daraufhin verschiedene Maßnahmen ein und ließ unter anderem die Flughafenumzäunung bestreifen. Außerdem setzte sie einen Hubschrauber ein, um das Gelände zu überwachen. Einen Teil der dadurch entstandenen Kosten sollte aus Sicht der Bundespolizei die Aktivistin bezahlen. Ein entsprechender Gebührenbescheid über 1017,74 Euro wurde laut Verwaltungsgericht im April 2023 erlassen. Nachdem ihr Widerspruch gegen den Gebührenbescheid von der Bundespolizei zurückgewiesen wurde, klagte die Aktivistin im Dezember 2023. Laut Verwaltungsgericht bezweifelte sie die individuelle Zurechenbarkeit und war auch der Ansicht, weder Ziel noch Empfängerin der Leistungen gewesen zu sein. Dies sah das Verwaltungsgericht anders und wies die Klage ab. Die Maßnahmen der Bundespolizei seien berechtigt gewesen und der Gebührenbescheid rechtmäßig. Das unbefugte Betreten der Rollfläche habe die Sicherheit des Luftverkehrs behindert.

Quelle: ntv.de