Der TagMordfall Greta: Staatsanwaltschaft räumt Versäumnis ein
Nach dem gewaltsamen Tod der dreijährigen Greta in Viersen hat die Staatsanwaltschaft Kleve einen Fehler eingeräumt. Frühere Hinweise zur psychischen Auffälligkeit einer inzwischen mordverdächtigen Erzieherin seien nicht weitergegeben worden, obwohl dies vorgeschrieben sei, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage der dpa.
Bei vorangegangenen älteren Ermittlungen wegen Vortäuschens einer Straftat seien Erkenntnisse zur psychischen Verfassung der Kindergärtnerin aufgetaucht, die der Aufsichtsbehörde ihrer Kindertagesstätte hätten mitgeteilt werden müssen.
Die Behörde hatte die früheren Ermittlungen gegen die inzwischen mordverdächtige Erzieherin wegen geringer Schuld eingestellt. Eine Rechtsmedizinerin hatte dabei festgestellt, dass die Erzieherin dringend psychologische Hilfe benötige und es sich bei der Straftat um einen Hilferuf gehandelt haben könnte. Die Erzieherin selbst habe den Bedarf bestätigt. Sie und ihre Eltern hätten versichert, dass man sich um professionelle Hilfe kümmern werde.
Weil nicht auszuschließen gewesen sei, dass die psychische Verfassung der Frau auch eine Gefahr für die betreuten Kinder darstellen könne, hätte dies der Aufsichtsbehörde trotz der eingestellten Ermittlungen gemeldet werden müssen, so Oberstaatsanwalt Günter Neifer.