Der TagNRW-Polizeigesetz verstößt teils gegen Grundgesetz
Nordrhein-Westfalen muss sein Polizeigesetz nachbessern. Das Bundesverfassungsgericht hat entscheiden, dass Teile des Gesetzes nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Es geht dabei um Fotos, die Ermittler während einer längeren Observation gemacht haben. Geklagt hatte die Freundin eines Rechtsextremen, den die Polizei verdeckt observiert hatte. Er galt als Gefährder. Die Behörden wollten verhindern, dass er nach seiner Haftentlassung abtaucht. Während der Observation wurden auch Bilder von ihr gemacht. Das Bundesverfassungsgericht sieht darin einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Klägerin. Die Maßnahmen hätten tief in die Privatsphäre eingegriffen und seien in der durchgeführten Form nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, heißt es zur Begründung. Dies ginge nur bei einer konkreten Gefahr. Bis Ende des Jahres muss NRW sein Polizeigesetz neu regeln.