Der TagNach Klage: Discounter-Riese macht ein Zugeständnis bei Preisen
In seiner Werbung muss der Discounter Lidl immer den Preis für alle seine Kunden angeben - und nicht nur den für Nutzer der firmeneigenen App. Darauf haben sich das Handelsunternehmen und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geeinigt. "Lidl verpflichtet sich, künftig in allen gedruckten Werbeprospekten bei allen Produkten den Gesamtpreis und den Grundpreis deutlich anzugeben, der für alle Verbraucherinnen und Verbraucher gilt", teilten die Verbraucherschützer der Deutschen Presse-Agentur mit.
Auslöser des Streits waren demnach "Metzgerfrisch Premium Lammlachse in Gewürzmarinade", die Lidl für 5,50 Euro bewarb - allerdings nur für Nutzer der Lidl-Plus-App. Lediglich ein kleiner, durchgestrichener Preis von 7 Euro habe zusätzlich darüber gestanden. Nachdem sich ein Kunde beschwert hatte, mahnten die Verbraucherschützer die Handelskette aus Neckarsulm bei Heilbronn wegen der Preisangabe ab. Lidl gab demzufolge aber keine Unterlassungserklärung ab. Daraufhin erhob die Verbraucherzentrale Klage beim Landgericht Heilbronn.