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Der TagNach Tod von Pferd: Besitzerin einigt sich mit Stallbetreiber

17.10.2023, 16:15 Uhr

Im Juni 2019 bricht sich ein Pferd auf einer Weide im bayerischen Tuntenhausen ein Gelenk und wird daraufhin eingeschläfert. Die Besitzerin sieht den Betreiber der Reitanlage, wo das Tier im Stall untergebracht war, dafür in der Verantwortung. Sie argumentiert unter anderem, dass die Pferdekoppel Mängel aufweise und die Tiere in einer zu großen Gruppe gehalten worden seien. Der Betreiber entgegnet, das Pferd habe in der Vergangenheit mehrmals nicht auf Turniere fahren können, weil es gelahmt habe - auch an dem Bein, an dem es zu dem folgenschweren Bruch kam. Zudem sei sein Ruf unter Pferdebesitzern gut. Der Stall führe eine lange Warteliste für Interessenten.

In erster Instanz wies das Landgericht Traunstein die Klage der Frau ab. Die genaue Verletzungsursache sei nicht aufzuklären. Jetzt erfolgte eine Einigung. Vor dem Oberlandesgericht München schlossen beide Seiten am heutigen Dienstag einen Vergleich. Laut diesem muss der Betreiber Schadenersatz in Höhe von 18.000 Euro an die Frau zahlen. Gefordert hatte sie zuvor gut 70.000 Euro.

Quelle: ntv.de