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Der Tag Nebenklage sieht Markus H. als Mittäter bei Lübcke-Mord

Die Nebenkläger im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke gehen davon aus, dass der wegen Beihilfe angeklagte Markus H. als Mittäter anzusehen ist.

  • Holger Matt, der Anwalt der als Nebenkläger auftretenden Hinterbliebenen des CDU-Politikers, sagte, nach dem bisherigen Prozessverlauf und der Beweissicherung komme die Nebenklage zu der Beweiswürdigung, "dass beide Angeklagte den Mord gemeinschaftlich geplant und begangen haben."
  • In dem Prozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt muss sich der 47 Jahre alte Deutsche Stephan Ernst wegen Mordes verantworten, Markus H. ist wegen Beihilfe angeklagt. Er soll Ernst politisch beeinflusst haben.
  • Am Tatort wurden keine Spuren von H. gefunden. Nach Angaben Ernsts in der Hauptverhandlung war er vor Ort. Zuvor hatte Ernst in Vernehmungen zwei andere, zwischenzeitlich widerrufene Tatversionen geschildert.

Quelle: ntv.de

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