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Der TagPenny gewinnt Gerichtsstreit um 33-Cent-Joghurt
15.05.2026, 15:45 Uhr
Penny darf weiter mit Rabatten auf eine unverbindliche Preisempfehlung werben. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. Es hob damit ein Urteil des Landgerichts auf. Auslöser war ein Joghurt für 33 Cent. Im Prospekt stand dazu: minus 58 Prozent gegenüber einer UVP von 79 Cent. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sah darin eine Irreführung.
Das OLG sieht das anders. Kunden könnten erkennen, dass Penny den Preis nicht mit einem eigenen früheren Preis vergleiche.