Der TagPolizist schießt Mann auf der Flucht in den Rücken - Beamter vor Gericht
Seit dem gewaltsamen Tod von Lorenz A. in Oldenburg, der durch Polizeikugeln bei einem Einsatz ums Leben kam, wird nicht nur über strukturellen Rassismus in den Reihen der Polizei diskutiert. Es geht auch um den Einsatz von Tasern, um Todesfälle wie den in Oldenburg zu verhindern - so argumentieren etwa Vertreter von Polizeigewerkschaften. Zu der Debatte passt sicherlich ein Fall aus Düsseldorf, bei dem die Polizei zwar versucht, einen Mann mit einem Taser zu stellen, aber schließlich doch ein Beamter auf den weglaufenden Mann schießt - ebenfalls von hinten wie im Fall Lorenz A. Bei dem Einsatz in Düsseldorf kann der Mann jedoch mit einer Notoperation gerettet werden. Er hatte einfach wohl mehr Glück als der junge Oldenburger. Der Polizist aus Düsseldorf muss sich für sein Verhalten nun vor Gericht verantworten: Dem 27 Jahre alten Polizisten wirft die Staatsanwaltschaft gefährliche Körperverletzung im Amt vor.
Der Vorfall ereignete sich am 10. August 2024 in einem Park in der Nähe des Hauptbahnhofs. Die Polizei war gerufen worden, weil angeblich ein Mann zwei Personen mit einem Butterfly-Messer bedroht hatte. Dann trafen der Polizist und seine Kollegin auf einen Mann, den sie für den Gefährder hielten. Als der Mann der mehrfachen Aufforderung, sich auf den Boden zu legen, nicht folgte, lösten die Beamten einen Taser aus. Der Mann ging durch den Elektroschock zwar zu Boden, konnte die Projektile aber entfernen, aufstehen und flüchten. Dann feuerte der Polizist drei Schüsse auf den Flüchtenden ab. Zu dem Zeitpunkt befand sich der Mann in etwa sechs bis sieben Meter Entfernung. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft lag keine Voraussetzung für den Einsatz der Dienstwaffe vor. Der Beamte hatte sich zu den Vorwürfen im Ermittlungsverfahren nicht geäußert.