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Der Tag Polizistin scheitert mit Klage wegen Namensschild

29.11.2022, 09:52 Uhr

Eine Polizistin aus Brandenburg ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Beschwerde gegen die Pflicht zum Tragen eines Namensschilds an ihrer Dienstkleidung gescheitert. Die Verfassungsbeschwerde der Hauptkommissarin sei nicht ausreichend begründet, erklärt das Gericht in Karlsruhe. In Brandenburg müssen Polizeibeamte seit 2013 im Dienst ein Namensschild tragen.

Es gibt Ausnahmefälle, beispielsweise wenn die polizeiliche Maßnahme dadurch beeinträchtigt würde. Beim Einsatz in geschlossenen Einheiten wird das Namensschild an der Uniform durch ein anderes Kennzeichen ersetzt. Die Kommissarin beantragte schon im Frühling 2013 erfolglos beim Polizeipräsidium ihre Befreiung von der Kennzeichnungspflicht.

Nachdem auch ihr Widerspruch abgelehnt worden war, zog sie vor das Verwaltungsgericht Potsdam. Dieses wies ihre Klage ebenso ab wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ihre Berufung. Auch die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig scheiterte. Gegen all diese Entscheidungen wandte sich die Polizistin vor dem Bundesverfassungsgericht. Dieses erklärte nun, dass sie eine Verletzung ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung nicht ausreichend dargelegt habe.

Quelle: ntv.de