Der Tag"Reichsbürgerin" legt Revision gegen Hafturteil ein
Klingt ironisch, ist es aber nicht: Eine verurteilte "Reichsbürgerin" nutzt ein Rechtsmittel des Landes, dessen Existenz sie ablehnt. Sie fordert die Revision ihres Urteils.
Eine zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilte 61-Jährige aus der sogenannten "Reichsbürger"-Szene hat Revision gegen das Urteil eingelegt. Das Urteil sei nicht rechtskräftig, teilte das Landgericht Lüneburg mit. Das Gericht war mit dem Urteil am Dienstag der Forderung der Staatsanwaltschaft gefolgt.
Die Staatsschutzkammer sah es als erwiesen an, dass die Frau den organisatorischen Zusammenhalt des verbotenen Vereins "Geeinte deutsche Völker und Stämme" förderte - mit dem Ziel, ein eigenes staatliches System zu errichten. Der Verein wird der extremistischen "Reichsbürgerbewegung" zugerechnet, seine Ideologie richtet sich gegen Ausländer und Juden.
Am ersten Prozesstag hatte die 61-Jährige zugegeben, sich etwa unter falschem Namen als Rechtsanwältin ausgegeben zu haben. Sie erkenne die staatlichen Systeme nicht an und sehe die Bundesrepublik als Firma. Unter anderem stellte sie sogenannte Lebendurkunden für 200 Euro als Alternative zu Personalausweisen für ihre Anhänger aus.