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Der Tag"Reichsbürgerin" legt Revision gegen Hafturteil ein

24.11.2022, 13:20 Uhr

"Reichsbürger" und "Selbstverwalter"

Reichsbürger" und "Selbstverwalter" verneinen die Existenz der Bundesrepublik Deutschlands und ihres Rechtssystems, sprechen Politikern und anderen Staatsbediensteten die Legitimation ab. Nach Ansicht der meisten "Reichsbürger" besteht das Deutsche Reich fort und das Grundgesetz ist lediglich "Besatzungsrecht". "Selbstverwalter" betrachten sich selbst als außerhalb der Rechtsordnung stehend. Sie vertreten häufig übergeordnete philosophische oder religiöse Ansätze, mit denen sie das vermeintliche Recht zur Ausrufung eigener Fantasiestaaten oder Rechtssysteme begründen.

Beide Strömungen lehnen den deutschen Staat und seine Repräsentanten grundsätzlich ab. Hieraus ergibt sich auch die erhöhte Bereitschaft, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zu begehen. Betroffen sind insbesondere Polizei, Justiz und Finanzämter; grundsätzlich können jedoch alle öffentlichen Stellen in den Fokus geraten. Gefährlich ist hierbei auch die hohe Waffenaffinität des Milieus. (Quelle: Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg)

Klingt ironisch, ist es aber nicht: Eine verurteilte "Reichsbürgerin" nutzt ein Rechtsmittel des Landes, dessen Existenz sie ablehnt. Sie fordert die Revision ihres Urteils.

Eine zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilte 61-Jährige aus der sogenannten "Reichsbürger"-Szene hat Revision gegen das Urteil eingelegt. Das Urteil sei nicht rechtskräftig, teilte das Landgericht Lüneburg mit. Das Gericht war mit dem Urteil am Dienstag der Forderung der Staatsanwaltschaft gefolgt.

Die Staatsschutzkammer sah es als erwiesen an, dass die Frau den organisatorischen Zusammenhalt des verbotenen Vereins "Geeinte deutsche Völker und Stämme" förderte - mit dem Ziel, ein eigenes staatliches System zu errichten. Der Verein wird der extremistischen "Reichsbürgerbewegung" zugerechnet, seine Ideologie richtet sich gegen Ausländer und Juden.

Am ersten Prozesstag hatte die 61-Jährige zugegeben, sich etwa unter falschem Namen als Rechtsanwältin ausgegeben zu haben. Sie erkenne die staatlichen Systeme nicht an und sehe die Bundesrepublik als Firma. Unter anderem stellte sie sogenannte Lebendurkunden für 200 Euro als Alternative zu Personalausweisen für ihre Anhänger aus.

Quelle: ntv.de