Der Tag

Der TagRetten verboten

29.10.2021, 15:21 Uhr

Das ist sehr streng: Hygienevorschriften für Lebensmittel gelten nicht nur für Händler, sondern auch für sogenannte Lebensmittelretter. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, meldet "rbb24". Die strengen europarechtlichen Hygienevorgaben beträfen alle natürlichen oder juristischen Personen, die im Vertrieb von Lebensmitteln tätig seien, "unabhängig davon, ob die Tätigkeit auf Gewinnerzielung ausgerichtet" ist oder nicht.

Damit wies das Gericht den Eilantrag einer Privatperson gegen ein Verbot zur "Lebensmittelumverteilung" durch das Berliner Bezirksamt Pankow zurück. Entscheidend sei, dass der Antragsteller den Ort und die Einrichtung bereitstelle und es dulde, dass Dritte Lebensmittel einbrächten. Der Antragsteller hatte den Angaben zufolge im Ortsteil Prenzlauer Berg auf der Straße Warentische bereitgestellt und bot aussortierte Lebensmittel an.

Das Bezirksamt hatte ungekühlte, verdorbene und unsauber aufbewahrte sowie unverpackte Lebensmittel auf den Warentischen festgestellt und die weitere Verteilung untersagt. Der Lebensmittelretter erklärte, er sei kein "Lebensmittelunternehmer" und daher für die Lebensmittelumverteilung nicht verantwortlich.

Quelle: ntv.de