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Der TagSchläge durch eifersüchtigen Ehemann sind kein Arbeitsunfall

20.01.2026, 16:41 Uhr
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Der Ehemann lauerte seiner Frau und deren Kollegen auf und griff ihn schließlich an. (Foto: picture alliance / Zoonar)

Ein Friedhofsgärtner aus Dortmund hat Pech gehabt: Nachdem ihn der eifersüchtige Ehemann seiner Arbeitskollegin verprügelt hatte, wollte er Leistungen aus der Unfallversicherung. Doch das Sozialgericht winkte ab - die Schläge seien kein Arbeitsunfall gewesen.

Der 41-Jährige bildete mit seiner Kollegin eine Fahrgemeinschaft. Die Frau hatte sich von ihrem gewalttätigen Mann getrennt und war bei ihrem Kollegen eingezogen. Der Ehemann lauerte dem Paar auf. Im Sommer 2020 riss er nach Feierabend plötzlich die Fahrertür im Parkhaus auf und schlug dem Gärtner mehrfach auf den Kopf. Diagnose: Schädelprellung.

Die Berufsgenossenschaft lehnte eine Zahlung ab, das Gericht bestätigte die Entscheidung nun. Zwar sei der Gärtner versichert auf dem Heimweg gewesen. Aber der Überfall habe keinen "sachlichen Zusammenhang" mit der Arbeit gehabt - es ging ja um Eifersucht. Persönliche Motive begründen keinen Versicherungsschutz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Quelle: ntv.de