Der Tag Strittige Zitate: Kohls Witwe erzielt Teilerfolg im Prozess um Kanzlerbiografie

Maike Kohl-Richter lässt nicht locker. In einem weiteren Prozess um die Veröffentlichung von Zitaten ihres verstorbenen Ehemanns, Altkanzler Helmut Kohl, hat Kohl-Richter einen Teilerfolg erzielt. Das Kölner Landgericht untersagte dem Biografen und Autor Heribert Schwan unter anderem die wörtliche oder sinngemäße Wiedergabe von Äußerungen des Altkanzlers. Zudem muss Schwan der Witwe Auskunft über Einnahmen erteilen.
Nach Einschätzung der Richter haftet Schwan wegen eines Verstoßes gegen seine vertraglichen Verpflichtungen zur Verschwiegenheit. Die Beweisaufnahme erbrachte nach ihrer Überzeugung, dass Kohl bei den Interviews mit Schwan für die geplante Biografie davon ausging, dass eine solche Vertragsverpflichtung bestand.
Erfolglos blieb Kohl-Richter aber mit ihrer Forderung, auch einen Koautor sowie den Verlag Random House auf Unterlassung und Auskunft über ihre Gewinneinnahmen zu zwingen.
Auch Kohl-Richters parallel gegen den "Spiegel"-Verlag erhobene Klage wegen dessen Begleitberichterstattung zur Veröffentlichung des Buchs wies das Gericht zum allergrößten Teil zurück.