Der TagTäter von Arnschwang galt als gemeingefährlich
Wie kann es sein, dass ein Straftäter mit einer elektronischen Fußfessel in ein Flüchtlingsheim gesteckt wird, in dem Familien leben, fragen sich derzeit viele Menschen. Im bayerischen Arnschwang hatte dieser Mann einen 5-jährigen Jungen erstochen und die Mutter schwer verletzt. Nun kommt auch noch heraus, dass der Mann als gemeingefährlich galt, wie aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts München von 2014 hervor geht. In einem weiteren Urteil von 2012 steht zudem, er habe eine "hohe kriminelle Energie, Rücksichtslosigkeit und Gleichgültigkeit gegenüber möglichen Opfern". Der Mann war 2009 schon wegen schwerer Brandstiftung verurteilt worden. Den 5-Jährigen soll er erstochen haben, weil ihn der Lärm der spielenden Kinder störte. Der Angreifer wurde von der Polizei erschossen.