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Der Tag Thomas-Cook-Kunden können Auszahlung online beantragen

Noch bevor die Corona-Pandemie dazu führte, dass etliche Reisen ausfallen, machte schon die Thomas-Cook-Pleite vielen Urlaubern einen Strich durch die Rechnung. Ab sofort können Kunden des insolventen Reiseanbieters über das "Thomas Cook Bundportal" online eine Ausgleichszahlung der Bundesregierung für geplatzte Reisen beantragen, wie das Justizministerium erklärte.

  • Anmeldungen werden bis zum 15. November entgegengenommen.
  • Das Angebot richtet sich an Kunden, die bei einem deutschen Reiseveranstalter der Thomas Cook-Gruppe, bei der Thomas Cook International AG oder der Tour Vital Touristik GmbH eine Pauschalreise gebucht haben.
  • Sie müssen Belege einreichen und bereits von anderer Seite erhaltene Leistungen angeben. Den Rest sollen sie erstattet bekommen.
  • Voraussetzung ist, dass Kunden ihre Ansprüche schon beim Insolvenzverwalter gemeldet und bei der Versicherung geltend gemacht haben.
  • Die Bundesregierung warnt, bei einem starken Andrang könnte es zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen.
  • Weitere Informationen finden Betroffene in den häufig gestellten Fragen und Antworten beim Justizministerium.

Quelle: ntv.de

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