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Der TagUlmen unterliegt größtenteils vor Gericht

08.05.2026, 16:17 Uhr

Schlappe für Christian Ulmen: Im Rechtsstreit mit dem "Spiegel" erklärt das Landgericht Hamburg einen großen Teil der von Ulmen angegriffenen Berichterstattung für zulässig. Ulmen kann noch Beschwerde einlegen.

  • Der "Spiegel" habe die Voraussetzungen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung beachtet, erklärt das Gericht. Der notwendige Mindestbestand an Beweistatsachen liege vor.

  • Demnach durfte das Magazin über bestimmte Vorwürfe von Ulmens Ex-Frau Collien Fernandes schreiben. Dazu gehören Gewaltvorwürfe. Aus dem Kontext der Beiträge entstehe außerdem der Verdacht, dass Ulmen fremde Deepfake-Videos verschickt habe, die Fernandes zeigen sollten.

  • Ulmen bestreitet die Anschuldigungen, er habe gefälschte pornografische Aufnahmen verbreitet, die Fernandes darstellen sollen.

  • Untersagt wurden von Gericht hingegen bestimmte Äußerungen über einen aufgehobenen Gerichtstermin in Palma de Mallorca.

  • Der Schauspieler hatte einstweilige Verfügungen mit Bezug auf fünf Passagen der Artikel beantragt und wollte so erreichen, dass diese nicht weiter veröffentlicht werden. Mehr dazu hier.

Quelle: ntv.de