Der TagUlmen unterliegt größtenteils vor Gericht
Schlappe für Christian Ulmen: Im Rechtsstreit mit dem "Spiegel" erklärt das Landgericht Hamburg einen großen Teil der von Ulmen angegriffenen Berichterstattung für zulässig. Ulmen kann noch Beschwerde einlegen.
Der "Spiegel" habe die Voraussetzungen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung beachtet, erklärt das Gericht. Der notwendige Mindestbestand an Beweistatsachen liege vor.
Demnach durfte das Magazin über bestimmte Vorwürfe von Ulmens Ex-Frau Collien Fernandes schreiben. Dazu gehören Gewaltvorwürfe. Aus dem Kontext der Beiträge entstehe außerdem der Verdacht, dass Ulmen fremde Deepfake-Videos verschickt habe, die Fernandes zeigen sollten.
Ulmen bestreitet die Anschuldigungen, er habe gefälschte pornografische Aufnahmen verbreitet, die Fernandes darstellen sollen.
Untersagt wurden von Gericht hingegen bestimmte Äußerungen über einen aufgehobenen Gerichtstermin in Palma de Mallorca.
Der Schauspieler hatte einstweilige Verfügungen mit Bezug auf fünf Passagen der Artikel beantragt und wollte so erreichen, dass diese nicht weiter veröffentlicht werden. Mehr dazu hier.