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Klage gegen BerichterstattungChristian Ulmen erleidet im Fall Collien Fernandes Schlappe vor Gericht

08.05.2026, 17:22 Uhr
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Christian Ulmen hat sich selbst noch nicht zu den Vorwürfen geäußert. (Foto: Getty Images)

Der Fall hat in Deutschland große Empörung ausgelöst. Die Schauspielerin Collien Fernandes macht ihrem Ex-Mann Christian Ulmen schwere Vorwürfe. Gegen die auslösende Berichterstattung des Nachrichtenmagazins "Spiegel" klagen Ulmens Anwälte. Nun ist ein Urteil ergangen.

Christian Ulmen ist einem Bericht zufolge fast vollständig mit rechtlichen Schritten gegen die Berichterstattung des "Spiegels" gescheitert. Wie das Nachrichtenmagazin selbst berichtet, darf über den Vorwurf digitaler Gewalt und körperlicher Übergriffe weiterhin berichtet werden. Demnach sieht das Gericht zudem eine hinreichende Grundlage für den Verdacht, dass Christian Ulmen Deepfakes seiner Ex-Frau Collien Fernandes verbreitet habe.

Das habe die Pressekammer des Landgerichts Hamburg am 7. Mai 2026 entschieden. Laut der Entscheidung sei die Veröffentlichung des Magazins ganz überwiegend rechtmäßig und angemessen. Der Kernvorwurf der "virtuellen Vergewaltigung" bleibt demnach unbestritten. Die enthüllten Vorwürfe gegen Christian Ulmen durften durch den "Spiegel" so öffentlich gemacht werden, wie in dem Artikel vom 19. März 2026, heißt es.

Ulmens Anwalt Christian Scherz hat in einer auf X verbreiteten Pressemitteilung angekündigt, gegen den zurückgewiesenen Teil des Urteils eine sofortige Beschwerde beim OLG Hamburg einzulegen und seine Verfügungsanträge weiterzuverfolgen. "Soweit die von uns gestellten Verfügungsanträge im Übrigen zurückgewiesen wurden, sind die Gründe hierfür rechtsfehlerhaft und in weiten Teilen nicht nachvollziehbar", heißt es in der Mitteilung von Ulmens Rechtsbeistand. Die Einschätzung des Landgerichts würde nicht dem allgemeinen Leserverständnis entsprechen, schreibt Scherz hinsichtlich des erweckten Verdachts, sein Mandant habe Deepfake-Videos seiner Ex-Frau erstellt und verbreitet.

In dem strittigen Artikel des "Spiegel" geht es um den Verdacht digitaler und häuslicher Gewalt. Der Rechtsstreit habe im Kern die Frage betroffen, wie das Nachrichtenmagazin im Kontext des Artikels über das Thema Deepfakes schrieb und ob auch über den Verdacht berichtet werden durfte, Ulmen sei gegenüber Fernandes körperlich übergriffig gewesen.

"Zulässige Verdachtsberichterstattung"

Das Landgericht hat dem Bericht des "Spiegels" zufolge nun bestätigt, dass die entsprechenden Formulierungen innerhalb des Artikels legitim waren. In den Textpassagen sei eine "zulässige Verdachtsberichterstattung" erkannt worden. Der bislang allenfalls "im Kontext des Gesamtbeitrags" erweckte Verdacht, Ulmen habe "zumindest billigend in Kauf genommen", Deepfake-Videos zu verbreiten, könne laut "Spiegel" unter Berufung auf das Urteil vorerst offensiv berichtet werden.

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Die Medienanwaltskanzlei Schertz Bergmann war im Namen Ulmens gegen die Verdachtsberichterstattung des "Spiegels" vorgegangen und hatte in Abmahnungen und Pressemitteilungen von "falschen Tatsachen" gesprochen und das Verbreiten von Deep-Fake-Pornos seitens des Mandanten bestritten. Das nun ergangene Urteil würde aus Sicht der Ulmen-Anwälte "nicht den höchstrichterlichen Vorgaben" entsprechen. Zudem habe der "Spiegel" keine Umstände in seine Berichterstattung einfließen lassen, die seinen Mandaten entlasten würden, so Scherz.

Gericht gibt Ulmen teilweise recht

Wie der "Spiegel" jetzt weiter berichtet, habe das Landgericht lediglich in einem Nebenpunkt zu prozessualen Details eines Ermittlungsverfahrens gegen Ulmen in Spanien eine Unterlassung verfügt. Diesbezüglich habe der "Spiegel" seine Berichterstattung leicht geändert und dies durch einen Transparenzhinweis entsprechend kenntlich gemacht. Gegen diese Entscheidung des Gerichts plant das Nachrichtenmagazin, Rechtsmittel einzulegen.

Das Landgericht Hamburg habe die Kosten des Verfahrens zu 2/15 ("Spiegel"L) und zu 13/15 (Ulmen) verteilt. Die Kostenentscheidung spiegele den Ausgang des Verfahrens wider. Nach der vom Gericht festgesetzten Kostenquote sieht sich das Nachrichtenmagazin überwiegend obsiegen. Der "Spiegel" will nun seine Berichterstattung, wenn nötig, auch vor weiteren Instanzen verteidigen.

Christian Ulmen selbst hat sich zu den Vorwürfen seiner Ex-Ehefrau bislang nicht persönlich in der Öffentlichkeit geäußert. Für Ulmen gilt bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung.

Quelle: ntv.de, gut

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