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Der TagUmfrage: Wie stehen Sie zu Sterbehilfe als Dienstleistung?
26.02.2020, 08:06 Uhr
Das Bundesverfassungsgericht muss heute über Klagen von schwer kranken Menschen, Ärzten und Sterbehilfevereinen gegen den Strafrechtsparagrafen 217 entscheiden, der die "geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" unter Strafe stellt. Es droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Die Kläger halten die Regelung für zu weitgehend.
Die Neuregelung war Ende 2015 nach langen und kontroversen Debatten im Bundestag beschlossen worden. Sie sollte sich vor allem gegen Sterbehilfevereine richten. Allerdings besteht unter Ärzten auch Unsicherheit darüber, ob und wann sie sich strafbar machen.
Wie denken Sie darüber?