Der Tag
OVG MünsterUrteil: Landwirten ist mehr Gestank zumutbar
01.06.2015, 17:58 Uhr
Wer sich für das Leben auf dem Land entscheidet, muss mehr Gestank ertragen können als in Dörfern oder Gemeinden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht NRW in drei Grundsatzurteilen.
Die Richter genehmigten damit vergrößerte Hähnchenmastställe. Entscheidend war für die Richter, dass die klagenden Anwohner selbst Landwirte waren oder sind und damit zumindest in der Vergangenheit erheblich zur Geruchsbelastung durch Tierhaltung beigetragen hätten.
Wenn landwirtschaftliche Gerüche über einen langen Zeitraum ortsüblich seien, sei den Anwohnern stärkerer und länger andauernder Geruch zumutbar, entschieden die Richter.