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Der TagUrteil ermöglicht Schmerzensgeld nach Polizeirrtum
11.09.2017, 15:45 Uhr
Ein sieben Jahre zurückliegender Fall hat den Bundesgerichtshof zu einem wegweisenden Urteil veranlasst. Die Folge: Wer zum Beispiel aufgrund eines Irrtums für einen Tatverdächtigen gehalten und von Polizisten zu Boden geworfen wird und sich dabei zum Beispiel die Schulter ausrenkt, der hat Anspruch auf Schmerzensgeld. Genau dies war nämlich dem Kläger widerfahren, der im Oktober 2010 an einer Tankstelle ins Visier der Fahnder geriet. Die Polizei fahndete da gerade nach einem Mann, der auf ein Dönerlokal bei Wiesbaden geschossen hatte. Die Täterbeschreibung passte zufällig. Der Betroffene gab zu dem Zeitpunkt aber lediglich einen Lottoschein ab.