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Der TagVerschleierte Zeugin zeigt nun doch ihr Gesicht

17.03.2016, 18:38 Uhr

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Durch ihren Niqab ist von der Zeugin nicht wirklich viel zu erkennen. (Foto: imago/epd)

Muss der Richter eine Zeugin komplett sehen oder darf sie komplett verschleiert vor Gericht erscheinen? Das war die Frage bei einem Beleidigungsprozess in München. In der ersten Verhandlung vor dem Amtsgericht hatte sich die Niqab-Trägerin noch geweigert, ihr komplettes Gesicht zu zeigen. Der Richter ließ sie letztlich gewähren: Sie durfte in kompletter Verhüllung aussagen, nur ihre Augen waren zu sehen. Im Berufungsprozess am Donnerstag vor dem Landgericht München jedoch zeigte die Zeugin den Verfahrensbeteiligten ihr Gesicht; dem Publikum blieb es verborgen. Die 43-Jährige bekräftigte vor Gericht ihre Beschuldigung, der Angeklagte habe sie im Mai 2015 im S-Bahngeschoss des Münchner Hauptbahnhofs beschimpft: "Ihr Arschlöcher" habe der Mann mit Blick auf die vollverschleierte Frau geäußert, und: "Du gehörst nicht her!" Ein Ohrenzeuge hatte jedoch keine Beleidigungen gehört, der 59-Jährige wurde wie schon in erster Instanz freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem ersten Urteil Berufung eingelegt.

Quelle: ntv.de