Der Tag "Zum Mohrenkopf": Gericht verbietet Abdeckung von Inschrift
22.03.2023, 17:59 UhrDie Stadt Zürich darf die Inschriften "Zum Mohrenkopf" und "Zum Mohrentanz" an zwei historischen Gebäuden nicht abdecken. Weil die Namen als rassistisch empfunden werden könnten, hatte sie dafür eine Baubewilligung beantragt. Das Baurekursgericht lehnte dies nun auf Antrag von Heimatschutzorganisationen ab. Man nehme die Problematik des Rassismus sehr ernst, teilte der Verein Zürcher Heimatschutz mit. Die Inschriften seien aber "bedeutend für das äußere Erscheinungsbild der Fassaden".
Die Häuser gehören der Stadt Zürich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt mit dem Fall vor das Verwaltungsgericht ziehen. Das Gericht argumentierte, das öffentliche Interesse an der Bekämpfung von Rassismus rechtfertige den Eingriff nicht. Es könnten Tafeln angebracht werden. "Mit dieser schonenderen Alternative könne der historische Hintergrund der Inschriften erklärt, auf die rassistische Konnotation der Begriffe hingewiesen und die Distanzierung von rassistischen Geisteshaltungen zum Ausdruck gebracht werden", fasste das Gericht das Urteil zusammen.
Quelle: ntv.de