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Der TagTod in Polizeigewahrsam - Familie von 19-Jährigem fordert Aufklärung

20.04.2021, 08:05 Uhr

Am 5. März stirbt ein 19-Jähriger in Delmenhorst nach seiner Verhaftung in Polizeigewahrsam. Die Ermittler sehen kein Fremdverschulden - ein Gutachten und eine Zeugenaussage werfen jedoch Fragen auf. Auch die Angehörigen des Verstorbenen fordern nun lückenlose Aufklärung. "Der Tod ist durch einen Sauerstoffmangel-bedingten Schockzustand eingetreten", sagte die Anwältin der Familie, Lea Voigt. Woher der Sauerstoffmangel kam, könne möglicherweise auch das Obduktionsgutachten nicht klären. Es sei Aufgabe der Polizei und der Staatsanwaltschaft die vielen offenen Fragen zu klären, etwa: "Rennen, Panik, Fixierung, Pfefferspray, Bauchlage - wie haben diese Faktoren gewirkt?"

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Die Rechtsanwältin Lea Voigt wirft den Beamten "einen Mangel an Fehlerkultur und Aufklärungsinteresse" vor. (Foto: picture alliance/dpa)

Voigt kritisierte, dass Polizei und Rettungsdienst direkt öffentlich von einem Unglücksfall sprachen, obwohl die Hintergründe völlig unklar waren. "Das lässt auf eine bestimmte Haltung, auf einen Mangel an Fehlerkultur und Aufklärungsinteresse schließen."

  • Die Polizei hatte den 19-Jährigen am 5. März in Delmenhorst kontrolliert, weil er mit einem Freund gerade dabei gewesen sein soll, einen Joint zu rauchen. Dabei kam es zu einer Auseinandersetzung, bei der die Beamten Pfefferspray einsetzten.

  • Ein Anwohner berichtete der ARD, er habe "laute Schmerzensschreie" des 19-Jährigen gehört. "Ein Mann kniete auf dem Rücken des Jungen und hielt ihn mit beiden Händen am Kragen", so der Augenzeuge weiter. Der junge Mann habe "fertig" ausgesehen. Ihm sei Speichel aus dem Mund gelaufen. Später in der Gewahrsamszelle brach der 19-Jährige zusammen. Er starb einen Tag später im Krankenhaus.

  • Die Familie des 19-Jährigen hat Strafanzeige gegen sämtliche an dem Einsatz beteiligte Polizisten und Rettungskräfte wegen aller in Betracht kommender Delikte erstattet.

  • Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der unterlassenen Hilfeleistung.

Quelle: ntv.de