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Fassungslosigkeit bei Betroffenen Gericht will keinen Loveparade-Prozess eröffnen

Herber Schlag für Betroffene und Hinterbliebene: Die Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten im Juli 2010 bleibt womöglich ohne strafrechtliche Folgen. Das Landgericht Duisburg lehnt die Eröffnung eines Prozesses ab. Das Gutachten, auf das sich die Anklage stützt, sei "nicht verwertbar".
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