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Entschädigung für Folterdrohung Kindsmörder Gäfgen siegt vor Gericht

Vor zehn Jahren ermordet Magnus Gäfgen den Bankierssohn Jakob von Metzler. Die Polizei drohte ihm Folter an, sie wollte das Versteck des Jungen erfahren. Jetzt muss das Land eine Entschädigung in Höhe von 3000 Euro zahlen. Das entscheidet das Oberlandesgericht Frankfurt in zweiter Instanz. Die Revision wird nicht zugelassen. Zum Ärger vieler Bürger. Und zum Abschluss eines beispiellosen Justizmarathons.
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