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Paragraph ein Relikt des NS150.434 machen sich für Abtreibungsaufklärung stark

12.12.2017, 17:59 Uhr

Der Paragraph 219a des Strafgesetzbuches soll verhindern, dass Frauen gegen ihren Willen zu Abtreibungen gedrängt werden. Doch der Fall einer Gynäkologin wirft ein neues Licht: Selbst durch objektive Information würden sich Ärzte strafbar machen. Daraus entspinnt sich ein großer Protest und eine klare Forderung an die Politik.

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