
12.12.2017 17:59 Uhr – 01:45 min
Paragraph ein Relikt des NS 150.434 machen sich für Abtreibungsaufklärung stark
Der Paragraph 219a des Strafgesetzbuches soll verhindern, dass Frauen gegen ihren Willen zu Abtreibungen gedrängt werden. Doch der Fall einer Gynäkologin wirft ein neues Licht: Selbst durch objektive Information würden sich Ärzte strafbar machen. Daraus entspinnt sich ein großer Protest und eine klare Forderung an die Politik.