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Europäischer Gerichtshof zu "Dublin III"Flüchtlings-Umverteilung gilt ohne Wenn und Aber

26.07.2017, 15:14 Uhr

Ein Flüchtling muss dort erfasst werden, wo er zum ersten Mal europäischen Boden betritt. Diese EU-Vereinbarung bestätigt nun der Europäische Gerichtshof ohne Wenn und Aber. Das Urteil ist eine deutliche Kritik an Ländern wie Kroatien, die 2015 ohne Kontrollen ihre Grenzen öffneten. Für das alleingelassene Italien bedeutet die Entscheidung eine herbe Niederlage.

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