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Briefträger bringt Drogen Postgeheimnis schützt Darknet-Dealer

Täglich werden in Deutschland Drogen, Waffen oder Kinderpornos per Post verschickt. Wird dies von Post-Mitarbeitern entdeckt, ist es nicht erlaubt, dies der Polizei zu melden. Das Postgesetz verbietet es. Eine Strafverfolgung ist also nicht möglich. Das soll sich jetzt ändern.
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