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Urteil aus Karlsruhe Richter erlauben geschäftsmäßige Sterbehilfe

Seit 2015 ist die "geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" unter Strafe gestellt. Jetzt entscheidet das Bundesverfassungsgericht: Das Verbot ist gesetzeswidrig. Nach Auffassung der Richter gebe es ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Was ändert sich mit dem Urteil?
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