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EuGH stärkt VerbraucherechteAnwalt erläutert "gravierendes Urteil für Reisende"

12.01.2023, 15:13 Uhr

Der Europäische Gerichtshof urteilt, dass auch Reisemängel, die nicht durch den Veranstalter entstehen, einen Preisnachlass für Buchungen nach sich ziehen können. So könnten Reisende künftig etwa bei Naturkatastrophen entschädigt werden. Reiserecht-Anwalt Holger Hopperdietzel schildert die Hintergründe.

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