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"Gute Nachricht für Verbraucher" BGH verbietet "Bestpreis"-Praxis von Urlaubsportal

Das Kartellamt fordert es schon seit Jahren, nun schließt sich der Bundesgerichtshof mit einem Urteil an: Die sogenannte "Bestpreisklausel" des Urlaubsportals booking.com ist unzulässig. Es darf Hotels nicht verboten werden, selbst noch günstigere Preise anzubieten.
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