
16.06.2016 08:52 Uhr – 01:31 min
Gebühren für Wohnungsbesichtigungen Gericht erklärt umstrittene Makler-Praxis für unzulässig
Seit einem Jahr gilt auf dem Wohnungsmarkt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, muss ihn auch bezahlen – meist ist das der Vermieter. Mit einem Trick versuchen einige Makler, auch potentielle Mieter zur Kasse zu bitten: Sie verlangen eine Besichtigungsgebühr - in einem Beispiel in Stuttgart rund 35 Euro. Ob Makler die verzweifelte Lage der Wohnungssuchenden derart ausnutzen dürfen, musste ein Gericht entscheiden. Jetzt ist das Urteil gefällt.