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Gebühren für WohnungsbesichtigungenGericht erklärt umstrittene Makler-Praxis für unzulässig

16.06.2016, 08:52 Uhr

Seit einem Jahr gilt auf dem Wohnungsmarkt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, muss ihn auch bezahlen – meist ist das der Vermieter. Mit einem Trick versuchen einige Makler, auch potentielle Mieter zur Kasse zu bitten: Sie verlangen eine Besichtigungsgebühr - in einem Beispiel in Stuttgart rund 35 Euro. Ob Makler die verzweifelte Lage der Wohnungssuchenden derart ausnutzen dürfen, musste ein Gericht entscheiden. Jetzt ist das Urteil gefällt.

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