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Urteil zur Religionsfreiheit Kirchliche Einrichtungen dürfen Kopftuch verbieten

24.09.2014, 15:43 Uhr

Kirchliche Einrichtungen dürfen ihren Mitarbeiterinnen das Tragen eines muslimischen Kopftuchs verbieten. So lautet ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt. Damit scheitert die Klage einer Muslimin, die wegen ihrer Kopfbedeckung von ihrer Arbeit in einem Bochumer Krankenhaus freigestellt wurde.

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