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Sonderprüfer kann Arbeit aufnehmenVerfassungsgericht lässt VW abblitzen

29.12.2017, 16:34 Uhr

Entgegen der ursprünglichen Ankündigung, den Dieselskandal "schonungslos" aufzuklären, wehrt sich VW nach Kräften gegen den Einsatz eines Sonderprüfers. Der Konzern klagt sogar, um, so vermuten Experten, Schadensersatzansprüche in die Verjährung zu drücken. Doch das Bundesverfassungsgericht gebietet dem Einhalt, urteilt schnell und nicht im Sinne der Wolfsburger.

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