Möglichkeit am Telefon entfälltBeschäftigte sollen Krankschreibung schon ab erstem Fehltag vorlegen
Bundeskanzler Merz beklagt wiederholt den aus seiner Sicht zu hohen Krankenstand in Deutschland - und macht die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung mitverantwortlich. Nun sollen die Regeln deutlich verschärft werden - mit Ausnahmen. Von den Grünen kommt scharfe Kritik.
Angesichts hoher Fehlzeiten in Unternehmen sollen die Regeln für Krankschreibungen von Beschäftigten nach Plänen der schwarz-roten Koalition verschärft werden. Eingeführt werden soll die verpflichtende Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab dem ersten Tag der Erkrankung, wie Union und SPD nach Beschlüssen des Koalitionsausschusses mitteilten - vorgeschrieben ist eine ärztliche Bescheinigung bisher erst ab dem vierten Tag. Das bedeutet, dass man als Arbeitnehmer künftig bereits am ersten Tag einer Krankheit zum Arzt gehen muss. Ausnahmen sollen auf Betriebsebene möglich sein, betonte Merz.
Abgeschafft werden soll die Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen. Seit Ende 2023 können Patientinnen und Patienten damit auch ohne Praxisbesuch eine Arbeitsunfähigkeit feststellen lassen - unter der Bedingung, dass man in der Praxis bekannt ist und keine schweren Symptome hat.
Krankschreiben lassen kann man sich für bis zu fünf Kalendertage. Geregelt ist dies in einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken. Vorbild war eine Sonderregelung, die es in der Corona-Pandemie gegeben hatte, um Ansteckungen zu vermeiden.
"Menschen mit Erkältungen gehören nach Hause"
Die Grünen kritisierten den Beschluss für eine verpflichtende Krankschreibung ab Tag eins scharf. "In einer Zeit, in der die Koalition das Gesundheitswesen mit ihrer Kürzungspolitik in den Würgegriff nimmt, schickt sie gleichzeitig Millionen zusätzlicher Patienten für reine Zettelwirtschaft in die Arztpraxen", sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion Janosch Dahmen dem "Spiegel".
"Menschen mit Erkältungen oder Magen-Darm-Infekt gehören zur Erholung nach Hause - nicht für eine Kurzzeit-Krankschreibung ins überfüllte Wartezimmer. Das bindet ärztliche Kapazitäten, verschlechtert den Infektionsschutz und ist das genaue Gegenteil einer modernen Primärversorgung."
Bundeskanzler Friedrich Merz hatte bereits im vergangenen Jahr einen aus seiner Sicht zu hohen Krankenstand beklagt und die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung infrage gestellt. Gesundheitsministerin Nina Warken kündigte an, die Regelung zu überprüfen.
Wenn man krankheitsbedingt nicht zur Arbeit gehen kann, muss man dies der Firma unverzüglich mitteilen. Die gesetzliche Regelung für eine formelle Krankschreibung lautet bisher: "Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen."
