Ein Opfer noch in LebensgefahrBerliner Unfallfahrer kommt wieder frei

Drei Obdachlose liegen weiter im Krankenhaus, doch der Unfallfahrer vom Berliner Zoo ist wieder auf freiem Fuß. Mit einem Strafverfahren muss er dennoch rechnen. Eines der Opfer schwebt weiter in Lebensgefahr.
Die Polizei hat den Unfall-Fahrer vom Berliner Zoo wieder auf freien Fuß gesetzt. Es gebe keine Erkenntnisse, dass der 24-Jährige vom Unfallort flüchten wollte, teilten die Beamten mit. Es lägen auch keine Hinweise vor, dass er in suizidaler Absicht mit dem Wagen in die Gruppe krachte, so der Sprecher. Dies habe sich aus der Vernehmung des Mannes ergeben.
Ein Atemalkoholtest hatte etwa 0,7 Promille angezeigt. Der Wagen wurde beschlagnahmt. Dem Mann sei auch Blut abgenommen worden. Es gebe aber keine Hinweise auf eine "Intoxikation durch Betäubungsmittel" oder eine politische oder religiöse Motivation, hieß es bei der Polizei. Auf einen Anschlag habe nichts hingedeutet. Auch ein illegales Autorennen wurde nicht angenommen.
Der junge Mann hatte am Sonntagmorgen beim Abbiegen die Kontrolle über das große Auto verloren und war in eine Gruppe gerast. Zeugen hatten beobachtet, dass der Mann deutlich zu schnell unterwegs gewesen sei. Das legen auch die Spuren am Unfallort nahe. Zum Stehen kam der Wagen schließlich an einem Briefkasten - die Wucht des Aufpralls riss diesen aus der Verankerung.
Obdachlose werden noch befragt
Drei Obdachlose wurden schwer verletzt und liegen noch immer im Krankenhaus. Einer von ihnen schwebt in Lebensgefahr. Er war laut Feuerwehr unter dem Fahrzeug eingeklemmt worden und musste nach der Bergung reanimiert werden. Bei dem Crash wurden auch drei Passanten leicht verletzt. Von den drei Obdachlosen sind zwei noch nicht ansprechbar, auch der dritte Mann wurde noch nicht befragt. Es wurde auch erst einer von ihnen identifizert, es handelt sich um einen 32-Jährigen.
Der Fall ist inzwischen der Staatsanwaltschaft übergeben worden. Es werde von einem Unfall ausgegangen. Der Vorwurf laute auf Gefährdung des Straßenverkehrs sowie fahrlässiger Körperverletzung, sagte eine Sprecherin. Anfangs hatte die Polizei noch wegen versuchten Totschlags und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ermittelt. Wer laut Strafgesetzbuch den Straßenverkehr gefährdet und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, kann mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.