Paar wollte Kind "erlösen" Deutsche wegen Tötung von behinderter Tochter verurteilt
13.09.2024, 14:07 Uhr Artikel anhören
Die Eltern mischten ihrer Tochter die Droge Ecstasy in den Brei.
(Foto: dpa)
Sie haben ihrer Tochter Drogen verabreicht und sie dann erstickt. Wegen Tötung wird ein deutsches Paar in der Schweiz zu acht Jahren Haft verurteilt - die Staatsanwaltschaft hatte jedoch eine weitaus höhere Strafe vorgeschlagen.
Ein deutsches Paar ist wegen der Tötung seiner behinderten Tochter in der Schweiz zu jeweils acht Jahren Haft verurteilt worden. Die Tochter war drei Jahre alt gewesen. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine Verurteilung wegen Mordes folgte das Gericht im Bremgarten im Kanton Aargau nicht. Sie hatte 18 Jahre Haft wegen Mordes beantragt. Die Richterin sprach die beiden wegen vorsätzlicher Tötung schuldig.
Die Mutter und der Vater hatten zugegeben, der Tochter Drogen verabreicht und sie erstickt zu haben. Sie hätten sie erlösen wollen. Ihr Verteidiger sagte, die Eltern hätten unter großer seelischer Belastung gestanden. Die 32-Jährige und der 34-Jährige können gegen das Urteil Berufung einlegen.
Das Mädchen war mit einer zerebralen Erkrankung auf die Welt gekommen und brauchte intensive Pflege. Die Eltern sagten während des Prozesses, ihre Tochter habe ständig Schmerzen gehabt. Zerebrale Erkrankungen betreffen das Großhirn. Die Familie lebte in Hägglingen gut 25 Kilometer südlich von Waldshut-Tiengen im baden-württembergischen Landkreis Waldshut.
Eltern gaben dem Kind Ecstasy
Die beiden hatten dem Kind die Droge Ecstasy in den Brei gemischt. Als es nicht mehr auf Zuspruch reagierte, erstickte der Vater das Kind mit einem Tuch. Die Familie hatte am nächsten Morgen Rettungskräfte gerufen, mit dem Hinweis, das Kind liege leblos im Bett.
Die Richterin verurteilte die Eltern auch wegen eines Tötungsversuchs ein Jahr früher, als sie dem Mädchen Schlafmittel in den Brei gemischt hatten. Über das Urteil hinaus wurden die beiden auch für jeweils zehn Jahre des Landes verwiesen. Die Großmutter des Kindes, die wegen Beihilfe angeklagt war, wurde freigesprochen.
Quelle: ntv.de, toh/dpa