Vorwurf: sexuelle BelästigungErmittlungen gegen Kai Diekmann eingestellt

Eine Mitarbeiterin des Springer-Verlags warf dem ehemaligen Herausgeber der "Bild"-Zeitung vor, sie sexuell belästigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Potsdam erklärt, für die Anschuldigungen gebe es keine Beweise und schließt den Fall ab.
Das Ermittlungsverfahren gegen Kai Diekmann, früherer Herausgeber der "Bild", ist eingestellt worden. Wie die Staatsanwaltschaft Potsdam mitteilte, geht sie mangels hinreichenden Tatverdachts nicht weiter dem "Vorwurf von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung" nach. "Nach dem Ergebnis der Ermittlungen lässt sich kein Sachverhalt feststellen, der Grundlage einer Anklageerhebung sein könnte", erklärte die Staatsanwaltschaft.
Diekmanns Rechtsanwalt Otmar Kury teilte mit: "Wir hatten stets vollstes Vertrauen in die Ermittlungen der Behörden und sehen uns darin durch die Einstellung erster Klasse bestätigt."
Die Staatsanwaltschaft hatte Anfang Januar eine Anzeige und ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen Diekmann bestätigt. Zuvor hatte der "Spiegel" berichtet, eine Mitarbeiterin des Springer-Verlags habe Diekmann vorgeworfen, sie nach einer Klausurtagung in Potsdam im vergangenen Sommer belästigt zu haben. Diekmann hatte das bestritten. Der Journalist war zu dem Zeitpunkt noch Herausgeber der "Bild"-Gruppe. Er hat das Medienunternehmen Ende Januar verlassen.
Aussage gegen Aussage
Die Staatsanwaltschaft begründete ihre jetzige Entscheidung so: "Hinsichtlich der Feststellung der tatsächlichen Geschehnisse im Sommer 2016 stehen sich im Ergebnis allein die Einlassung des Beschuldigten und die Bekundungen der Zeugin diametral gegenüber, wobei die Einlassung des Beschuldigten nicht weniger wahrscheinlich ist, als es die Angaben der Zeugin sind." Objektive Beweismittel, die die Darstellung des Beschuldigten widerlegen oder die Angaben der Zeugin belegen könnten, seien nicht vorhanden. Ein hinreichender Tatverdacht sei daher nicht zu begründen.
Springer-Sprecherin Edda Fels hatte im Januar erklärt, das Unternehmen habe die Vorwürfe der Mitarbeiterin gegen Diekmann mit Hilfe externer Rechtsexperten untersucht und kein strafbares Verhalten von seiner Seite festgestellt. "Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat mit ihrer heute bekannt gegebenen Entscheidung das Ergebnis unserer eigenen internen Untersuchung vom vergangenen Jahr bestätigt", kommentierte Fels die Entscheidung. "Wir sind sehr froh, dass der Fall hiermit nun abgeschlossen ist."