Neue Regel greift im Alpenstaat Erste Raser in Österreich müssen ihre Autos abgeben
05.03.2024, 15:23 Uhr Artikel anhören
Wer sein Auto liebt, der fährt in Österreich lieber nicht deutlich zu schnell.
(Foto: IMAGO/Daniel Scharinger)
In Österreich gilt nun eine neue Regelung, die ein hartes Vorgehen gegen Extrem-Raser ermöglicht. Wer viel zu schnell unterwegs ist, verliert möglicherweise sein Fahrzeug. Es gibt bereits die ersten Beschlagnahmungen.
In Österreich haben die ersten Extrem-Raser ihre Autos abgeben müssen. In Wien sei ein 28-Jähriger innerorts mit Tempo 114 geblitzt worden, teilte die Polizei mit. "Da eine Überschreitung von mehr als 60 km/h im Ortsgebiet festgestellt wurde, kam es zur vorläufigen Beschlagnahme des PKW." Auch in Tirol und Kärnten gab es nach Informationen der österreichischen Nachrichtenagentur APA Beschlagnahmungen.
Seit 1. März gilt in der Alpenrepublik: Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets können zum Verlust des Fahrzeugs führen. Dies gelte, wenn Fahrer sich als völlig unbelehrbar erwiesen, heißt es vonseiten des Verkehrsministeriums.
Wird die Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 90 km/h überschritten, kann die Behörde ein Verfallsverfahren auch schon beim ersten Mal einleiten. Als "Verfall" wird die behördliche Abnahme von Gegenständen bezeichnet - wird das Fahrzeug von der Behörde als verfallen erklärt, wird es endgültig abgenommen und verwertet.
Kritik von Verkehrsclub
Der Verkehrsclub ÖAMTC bezweifelt die Wirksamkeit der neuen Maßnahme und hat rechtliche Bedenken: "Es gibt einerseits keine Studien, die besagen, dass härtere Strafen mehr abschrecken als niedrigere. Zudem sollten derart drastische Eingriffe in das Eigentum von Strafgerichten entschieden werden und nicht von Verwaltungsbehörden", sagte ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf. Juristen sähen grobe Mängel.
"Für die Verkehrssicherheit wäre es schade, wenn das Gesetz schon beim ersten relevanten Anwendungsfall durch Anrufung der Höchstgerichte oder des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wieder gekippt wird", so der ÖAMTC-Experte.
Quelle: ntv.de, rog/dpa