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"Exzesshaft choreografiert"Erzieherin wegen Mordes an 15-Jähriger verurteilt

05.05.2026, 18:47 Uhr
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"Sie sind eine Mörderin", sagte der Richter zu der Angeklagten. (Foto: picture alliance/dpa)

Eine ehemalige Betreuerin lockt ein Mädchen in einen Wald bei Göttingen und tötet es. Hintergrund sind Streitigkeiten der Erzieherin mit ihrem Ex-Partner. Ein Gericht verurteilt die Frau nun zu einer lebenslangen Haftstrafe.

Sie fuhr mit dem Mädchen tief in den Wald und wollte es wie Suizid aussehen lassen: Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines 15-jährigen Mädchens in einem Waldstück bei Göttingen ist eine Erzieherin wegen Mordes verurteilt worden. Die frühere Betreuerin des Opfers muss lebenslang in Haft, wie das Landgericht Göttingen entschied. "Sie sind eine Mörderin, das kann man so feststellen", sagte der Richter zu der 24-Jährigen. 

Nach Überzeugung der Strafkammer tötete die Deutsche das Mädchen am 29. Juni 2025 nahe einer Burgruine in einem abgelegenen Waldstück. Dafür machte die Angeklagte die Jugendliche zunächst mit Augentropfen in einem Getränk benommen. Dann schlug sie sie mit einem Stein und fügte ihr anschließend für einen Suizid typische Schnittverletzungen zu. Die 15-Jährige verblutete gegen Mitternacht und wurde erst am Morgen von einer Spaziergängerin entdeckt. 

Die Erzieherin und das Mädchen kannten sich aus einer Wohngruppe einer Kinder- und Jugendhilfe, in der die 15-Jährige vorübergehend in Obhut lebte. Hintergrund der Tat seien aber eigentlich Streitigkeiten der Angeklagten mit ihrem Ex-Partner gewesen, den sie dem Gericht zufolge zurückwollte. Außerdem habe sich die 24-Jährige ihr berufliches Ansehen zurück erkämpfen wollen, das sie durch aufgeflogene Lügen und Manipulationen verloren hatte.

Mit klaren Worten schilderte der Richter, dass das Mädchen für diesen Plan nur Mittel zum Zweck war. Durch den geplanten Mord habe sich die Angeklagte Zugang zum Handy des Opfers verschaffen wollen, um in dessen Namen Nachrichten zu verschicken. Die Tat sei von A bis Z durchgeplant gewesen, sagte der Richter. Fast schon "exzesshaft choreografiert", nannte er ihr Vorgehen. 

Indizien sprechen gegen Angeklagte

Auch wenn die Tatwaffe nicht gefunden wurde, sprachen dem Richter zufolge mehrere klare Indizien gegen die Angeklagte. So hatte sie zu der Wirkung von Augentropfen in Getränken im Internet recherchiert. Außerdem wurde DNA des Opfers im Auto der 24-Jährigen gefunden. Als die Frau von einem Überfall auf sie selbst sprach, waren Ermittler hellhörig geworden. 

Im Prozess hatte die Angeklagte zunächst geschwiegen, sehr spät dann aber eingeräumt, für den Tod des Mädchens verantwortlich zu sein. Einen geplanten Mord stritt sie ab. "Sie haben sich das Lügen und Manipulieren als Verhaltensstrategie angeeignet", sagte der Richter. Kein Wort könne man ihr glauben und wenn sie den Mund aufmache, müsse man eine Lüge vermuten, sagte der Richter zur Angeklagten, die das Urteil gefasst aufnahm. 

Die komplett in Schwarz gekleidete Mutter nahm den Schuldspruch mit einem erleichtert wirkenden Seufzer auf. Immer wieder brach sie bei der einstündigen Begründung in Tränen aus und blickte die Angeklagte kopfschüttelnd an. Mit dem Urteil wurden der Mutter vom Göttinger Gericht 15.000 Euro Hinterbliebenengeld zugesprochen. 

Mit dem Strafrahmen der lebenslangen Freiheitsstrafe entsprach das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Schwurgerichtskammer bezeichnete die Tat als heimtückischen Mord aus niederen Beweggründen. Der Vertreter der Nebenklage hatte für die Mutter neben der lebenslangen Strafe auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Verteidiger hatten sich für eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung zu drei Jahren ausgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich.

Quelle: ntv.de, jpe/dpa

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