Patient stirbt nach EinsatzFalscher Notfallsanitäter gesteht Betrug vor Gericht

Ein gelernter Berufskraftfahrer erschleicht sich eine Anstellung als Sanitäter. Der 30-Jährige soll auch für den Tod eines Patienten verantwortlich sein. Zu Prozessbeginn legt der Mann ein Geständnis ab.
Im Prozess wegen Totschlags gegen einen falschen Notfallsanitäter hat der Angeklagte eingeräumt, sich mit gefälschten Papieren als qualifizierter Retter ausgegeben und als solcher gearbeitet zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem gelernten Berufskraftfahrer unter anderem vor, er habe in Kenntnis seiner fehlenden medizinischen Qualifikation den Tod eines Patienten billigend in Kauf genommen. Ihm werden außerdem gefährliche Körperverletzung und Urkundenfälschung zur Last gelegt.
Über seinen Verteidiger ließ der 30 Jahre alte Angeklagte zu Beginn des Prozesses vor dem Landgericht Kleve eine Erklärung verlesen, in der er einräumte, sich nach nicht bestandener Ausbildung zum Rettungssanitäter mit gefälschten Unterlagen bei verschiedenen Vermittlungsfirmen erfolgreich für Jobs als Notfallsanitäter beworben zu haben.
In zwei Einsätzen hatte diese fehlende Qualifikation laut Anklage schwere Folgen, im letzten Fall tödliche: Bei einem Einsatz in Wermelskirchen im Februar 2025 habe er einem Patienten mit Lungenödem eine falsche Infusion gelegt. Sie hätte zu Kreislaufversagen und Ersticken führen können, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Eine Kollegin hatte das falsche Medikament rechtzeitig bemerkt und eingegriffen.
Im August soll der Angeklagte bei der Behandlung eines mit diversen Herz- und Lungenerkrankungen vorbelasteten Patienten in Kamp-Lintfort ein falsches Medikament gegeben haben. Zudem soll der Angeklagte aktiv verhindert haben, dass ein Notarzt hinzugezogen wird. Der Patient war im Krankenhaus gestorben. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft ist sein Tod infolge des falschen Medikaments und des nicht rechtzeitigen Hinzuziehens eines Notarztes verursacht worden.
Er habe mit verschiedenen Jobs an der Seite erfahrener Rettungskräfte und während seiner Ausbildung Erfahrungen mit Notfällen machen können, rechtfertigte sich der Angeklagte laut schriftlicher Erklärung. Er habe in der Annahme gehandelt, die Medikamente seien angezeigt gewesen. Er bestreite jede Tötungsabsicht. Am ersten von fünf angesetzten Prozesstagen sind auch mehrere Polizeibeamte als Zeugen geladen.