Panorama

Ankläger räumen Rechenfehler ein Floyds Todeskampf dauerte 7:46 Minuten

Längst zur Symbolfigur geworden: George Floyd.

Längst zur Symbolfigur geworden: George Floyd.

(Foto: picture alliance/dpa)

Die Zeit, in der George Floyd nicht atmen konnte, steht inzwischen weltweit für tödliche Polizeigewalt. 8 Minuten und 46 Sekunden Schweigen und Niederknien sind zum Ritual der Protestbewegung geworden. Doch nun stellt sich heraus: Die Ankläger haben sich um eine Minute verrechnet. Anfragen dazu ignorierten sie.

8 Minuten und 46 Sekunden: Diese Zeitspanne ist nach dem Tod des Afroamerikaners George Floyd in Minneapolis Symbol für die Polizeigewalt gegen Schwarze in den USA geworden. So lange soll ein weißer Polizeibeamter am 25. Mai sein Knie in den Nacken von Floyd gedrückt haben, bis sich dieser nicht mehr bewegte. Nun revidierten die Ermittler ihre Angaben vom 29. Mai und korrigierten die Dauer des Leidens von Floyd auf 7 Minuten und 46 Sekunden, wie unter anderem die örtliche Zeitung "Star Tribune" unter Berufung auf eine Mitteilung der zuständigen Staatsanwaltschaft berichtete.

Offenbar war den Ermittlern ein Rechenfehler unterlaufen. Die Anklageschrift legt auf die Sekunde genau dar, wie der tödliche Polizeieinsatz ablief. Zwischen den angegebenen Uhrzeiten - 20.19 Uhr und 38 Sekunden und 20.27 Uhr und 24 Sekunden liegen 7 Minuten und 46 Sekunden. In der Anklageschrift heißt es allerdings: "Der Angeklagte hatte sein Knie insgesamt 8 Minuten und 46 Sekunden lang auf dem Hals von Herrn Floyd."

Die Zeitung berichtete, dass Reporter die Behörde bereits Anfang Juni, nur wenige Tage nach dem Vorfall, auf die Diskrepanz der Angaben hinwiesen, der Fehler aber erst jetzt eingeräumt worden sei. Die Korrektur mache für die Anklage gegen den Polizisten keinen Unterschied, schrieb "Star Tribune" mit Verweis auf die Behörden. Dem Ex-Polizisten wird Mord zweiten Grades zur Last gelegt. Darauf steht in den USA eine Haftstrafe von bis zu 40 Jahren. Auch drei weitere beteiligte Polizisten wurden angeklagt.

Quelle: ntv.de, mau/dpa

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